News / Aktuelles
Zentrale Schuldnerberatung Bonn hat neue E-Mail-Adressen
Die Zentralen Schuldnerberatung hat neue E-Mail-Adressen erhalten. So erreichen Sie uns ab sofort zentral über die E-Mail-Adresse kontakt@schuldnerberatung-bonn.de. Die Ihnen bekannte zentrale E-Mail-Adresse schuldnerberatung@cd-bonn.de bleibt noch einige Monate...
Neue Hotline bei Energieschulden
Wir haben eine neue Hotline eingerichtet. Diese richtet sich an Ratsuchende, welche Schulden beim Energieversorger haben. Wir leisten hier telefonisch Erste Hilfe und stehen den Ratsuchenden mit Rat zur Seite. Sie erreichen unsere Hotline unter der Nummer 0228 96 96...
Neue Pfändungsfreigrenzen auch beim Pfändungsschutzkonto (P-Konto)
Auch auf dem P-Konto sind die Freigrenzen erhöht worden. Soweit bereits ein Pfändungsschutzkonto eingerichtet wurde, berücksichtigen die Banken den neuen P-Konto-Sockelbetrag in Höhe von 1.410,00 € sowie die erhöhten Freibeträge für weitere zu unterhaltende Personen...
Anhebung der Pfändungsfreigrenzen zum 01. Juli 2023
Schuldner*innen bleibt mit Wirkung vom 01.07.2023 mehr von ihrem Einkommen. Das Bundesministerium der Justiz und Verbraucherschutz hatte beschlossen, die Pfändungsfreibeträge zu erhöhen. Die Pfändungsfreigrenzen sichern das Existenzminimum der Schuldner*innen und der...
SCHUFA löscht Restschuldbefreiung nach sechs Monaten
Auf diese Nachricht haben Schuldnerberater*innen und Ratsuchende schon lange gewartet. Nachdem der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof (EuGH) in einer Stellungnahme davon ausgegangen war, dass es mit europäischem Recht unvereinbar sei, die Erteilung der...
Neuregelungen für das P-Konto zum 01.12.2021
Das vom Bundestag im Oktober 2020 auf den Weg gebrachte „Gesetz zur Fortentwicklung des Rechts des Pfändungsschutzkontos und zur Änderung von Vorschriften des Pfändungsschutzes (PKoFoG)“ ist am 01.12.2021 in Kraft getreten. Hier die wichtigsten Änderungen im...
Nachzahlung von Sozialleistungen
NEU ist , dass die Schuldnerberatung nun auch Nachzahlungen von Sozialleistungen nach dem SGB II, SGB XII oder auch dem AsylbLG, sowie Nachzahlungen von Kindergeld und Kindergeldzuschlag bescheinigen darf. Es kann nur die tatsächliche Nachzahlung bescheinigt werden....