Vergleich

Ob Ihre Schulden im Rahmen eines Vergleiches reguliert werden können, setzt zuallererst die Bereitschaft des Gläubigers voraus, sich auf Verhandlungen einzulassen.

Die Verhandlungsbereitschaft ist umso höher, wenn die Forderung schon lange besteht und der Gläubiger erfolglos versucht hat, den Ausgleich der Verbindlichkeiten zu realisieren. Denn schlussendlich entstehen dem Gläubiger durch die Überwachung der Forderung, den Mahnschreiben und der Einleitung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen hohe Kosten, die er in den seltensten Fällen von Ihnen zurückerhält.

Ein Gläubiger wird sich im weiteren nur dann auf eine vergleichsweise Regulierung der Schulden einlassen, wenn Ihre persönlichen, wirtschaftlichen und beruflichen Verhältnisse darauf hinweisen, dass er sein Geld nur erhält, wenn er das Vergleichsangebot akzeptiert.

Im Folgenden wollen wir Ihnen die gängigsten Methoden der vergleichsweisen Regulierung von Schulden -in aller Kürze und keineswegs abschließend- vorstellen. Die Vorstellung ersetzt eine persönliche Beratung durch eine professionelle Schuldnerberatung jedoch nicht. Wir bitten Sie daher bei Fragen Kontakt zu uns aufzunehmen.

 

Einmalvergleich

Wenn Sie (im Rahmen der Bereitstellung von Dritten oder durch eigenes Ansparen) über einen frei einsetzbaren Geldbetrag verfügen, besteht die Möglichkeit dem Gläubiger – unter Verzicht auf einen bestimmten Teil seiner Forderung – einen Einmalvergleich anzubieten.

Festschreibung der Forderung unter Zahlung von monatlichen Raten

Möchten Sie ihre Schulden in Raten abzahlen, besteht unter Umständen die Möglichkeit, mit den Gläubigern über eine Festschreibung der Forderung zu verhandeln. Im Grunde heißt dies, dass die Forderung – ohne weitere Berechnung von Zinsen und Kosten – und im günstigsten Fall mit einer Reduzierung der Gesamtschuld eingefroren wird und Sie hierauf monatlich feste Raten zahlen.

Niederschlagung einer Forderung

Der Begriff „Niederschlagung einer Forderung“ betrifft in der Regel öffentlich-rechtliche Forderungen. Meist nach fruchtlosen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen wird die Beitreibung der Forderung von der Behörde eingestellt.

Aber Achtung! Die Forderung ist nicht –wie oft angenommen– erledigt. Der Gläubiger kann sie jederzeit –unter Beachtung der Zahlungsverjährung- reaktivieren und erneut gegen Sie vollstrecken.

Vollständiger Erlass einer Forderung

Wenn zu erkennen ist, dass Sie langfristig nicht in der Lage sind, Ihre Schulden zu tilgen (z.B. bei dauerhaftem Bezug von Grundsicherung oder einer geringen Rente) besteht die Möglichkeit, den Gläubiger um einen vollständigen Verzicht seiner Forderung zu bitten (Erlass).

Leider ist diese Methode nur selten erfolgreich, denn der Gläubiger würde hiermit –ohne Gegenleistung– auf seinen Anspruch gegen Sie verzichten.