Schulden nach Selbstständigkeit

Bereits während Ihrer Ausbildung zum Koch träumen Sie davon, sich selbständig zu machen und so eröffnen Sie danach Ihr eigenes Restaurant. Das Geschäft läuft anfangs gut, so gut, dass Sie Personal einstellen und Ihr Angebot ausweiten können.

Doch plötzlich verändert sich alles. Gäste und Einnahmen brechen weg und zeitgleich erhöht die Brauerei die Pacht erheblich.

Gleichwohl müssen der Lohn und die Sozialversicherungsbeiträge für Ihre Mitarbeiter, Umsatz- und Gewerbesteuern, Kredite und Lieferantenrechnungen weiterbezahlt werden. Sie versuchen alles, um das drohende Aus abzuwenden, doch nach einem Jahr realisieren Sie, dass Sie Ihre Selbständigkeit aufgeben müssen und überschuldet sind.

Wir helfen Ihnen

nach Beendigung Ihrer Selbständigkeit Lösungsmöglichkeiten für Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Schwierigkeiten zu finden und unterstützen Sie bei Ihrer Entschuldung. Im Rahmen des Beratungsprozesses unterstützen wir Sie bei der aktiven Bewältigung Ihrer Situation, in der Sie die Kontrolle und Verantwortung über Ihre finanziellen Angelegenheiten wiedererlangen. Die Beratung ist kostenlos. Alle Mitarbeiter/innen unterliegen der Schweigepflicht.

Wir sind für Sie da: