Stundung

Durch eine Stundungsvereinbarung mit dem Gläubiger können Ratenzahlungen für eine bestimmte Zeitspanne ausgesetzt werden. Dies ist jedoch nur sinnvoll, wenn Sie die Ratenzahlungen nur vorübergehend nicht leisten können und nach Beendigung der Stundung wieder regelmäßig aufnehmen.

Gläubiger sind nicht verpflichtet, einem Stundungsantrag zu entsprechen. Es handelt sich vielmehr um ein Entgegenkommen des Gläubigers, da er darauf vertraut, dass sich Ihre wirtschaftliche Lage in absehbarer Zeit verbessert und Sie dann seine Forderung ausgleichen.

In der Zeit der Stundung verzichtet der Gläubiger in der Regel auf Mahnschreiben und Zwangsvollstreckungsmaßnahmen. Einen Erlass von Zinsen und Kosten gewähren Gläubiger bei einer Stundung jedoch nicht.