Sei dem 01.07.2024 gelten die folgende Freibeträge :
Unterhaltspflicht für | Freibetrag auf dem P-Konto in € |
0 Personen | 1.500,00 |
1 Person | 2.061,43 |
2 Personen | 2.374,21 |
3 Personen | 2.686,99 |
4 Personen | 2.999,77 |
5 Personen | 3.212,55 |
Soweit bereits ein Pfändungsschutzkonto eingerichtet wurde, berücksichtigen die Banken den neuen P-Konto-Sockelbetrag in Höhe von 1.500,00 € sowie die erhöhten Freibeträge für weitere zu unterhaltende Personen automatisch. Eine neue P-Konto-Bescheinigung ist in der Regel nicht vorzulegen.
Das Merkblatt der LAG Schuldnerberatung Hessen zum P-Konto können Sie hier einsehen und ausdrucken.
Es steht neben Deutsch in den folgenden Sprachen zur Verfügung:
Arabisch, Bulgarisch, Englisch,
Französisch, Italienisch,
Persisch/FARSI, Polnisch,
Rumänisch,
Russisch, Spanisch und Türkisch.