Seit dem 01.07.2026 gelten die folgende Freibeträge :

 

Unterhaltspflicht für Freibetrag auf dem P-Konto in €
0 Personen 1.590,00
1 Person 2.187,42
2 Personen 2.520,25
3 Personen 2.853,08
4 Personen 3.185,91
5 Personen 3.518,74

 

Soweit bereits ein Pfändungsschutzkonto eingerichtet wurde, berücksichtigen die Banken den aktuellen P-Konto-Sockelbetrag in Höhe von 1.590,00 € sowie die erhöhten Freibeträge für weitere zu unterhaltende Personen automatisch. Eine neue P-Konto-Bescheinigung ist in der Regel nicht vorzulegen.

Das Merkblatt der LAG Schuldnerberatung Hessen zum P-Konto können Sie hier einsehen und ausdrucken (evtl. ist es noch nicht aktualisiert).

Es steht neben Deutsch in den folgenden Sprachen zur Verfügung:

Arabisch, Bulgarisch, Englisch,

Französisch, Italienisch,

Persisch/FARSI, Polnisch,

Rumänisch,

Russisch, Spanisch und Türkisch.