Ratenzahlung

Gläubiger wollen ihre Forderungen regelmäßig schnell, kostenneutral und ohne großen Aufwand durchsetzen. Dabei können sie unterschiedlich vorgehen. Wo der eine Gläubiger durch Mahnbriefe und Anrufe den Schuldner zur Zahlung der Verbindlichkeiten antreibt, bedient sich der andere recht schnell den Möglichkeiten der Zwangsvollstreckung und pfändet den Lohn oder das Konto.

Schuldner reagieren auf die Maßnahmen der Gläubiger oftmals wie folgt: Um dem Druck zu weichen und wenn möglich Zwangsvollstreckungsmaßnahmen zu vermeiden, zahlen sie – ohne genaue Prüfung, ob hierdurch ihre Existenz gefährdet ist und die Schulden sinnvoll zurückgeführt werden – dort Raten, wo der Druck am stärksten ist. Dies führt in der Regel nicht zu einer sinnvollen Schuldentilgung, sondern vielmehr zur Zunahme des Leidensdruckes beim betroffenen Schuldner und häufig zur Vernachlässigung der Zahlung existenzieller Kosten wie Miete und Strom.

Daher ist Folgendes zu beachten: Die Abtragung der Schulden durch mit den Gläubigern vereinbarten Ratenzahlungen ist für Sie nur dann sinnvoll, wenn die Verbindlichkeiten in einem überschaubaren Zeitraum abgetragen werden können und Ihre Existenz hierdurch nicht gefährdet wird.

Ratenzahlungen sollten spätestens dann auf den Prüfstand, wenn Sie einerseits den Gesamtüberblick über Ihre Schulden verlieren oder anderseits durch ein nicht vorhergesehenes Ereignis (Arbeitslosigkeit, Krankheit, Trennung und Scheidung etc.) die Raten nicht mehr bezahlt werden können.