Anhebung der Pfändungsfreigrenzen zum 01. Juli 2025

Schuldner*innen bleibt seit dem 01.07.2025 mehr von ihrem Einkommen. Das Bundesministerium der Justiz und Verbraucherschutz hatte beschlossen, die Pfändungsfreibeträge zu erhöhen. Die Pfändungsfreigrenzen sichern das Existenzminimum der Schuldner*innen und der...

Pfändungsfreigrenzen beim Pfändungsschutzkonto (P-Konto)

Seit dem 01.07.2025 gelten die folgende Freibeträge :   Unterhaltspflicht für Freibetrag auf dem P-Konto in € 0 Personen 1.560,00 1 Person 2.145,23 2 Personen 2.471,27 3 Personen 2.797,31 4 Personen 3.123,35 5 Personen 3.449,39   Soweit bereits ein...