Wenn Sie zu den Menschen gehören, die auch in diesem Jahr Weihnachtsgeld erhalten und zugleich Pfändungen beim Arbeitgeber und/oder auf Ihrem Gehaltskonto haben, müssen Sie unter Umständen aktiv werden, um das Weihnachtsgeld zu schützen.

Pfändung Ihres Kontos

Besteht eine Pfändung auf Ihrem Konto, haben Sie hoffentlich bereits ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) eingerichtet. Bitte prüfen Sie sofort bei Eingang des Weihnachtsgeldes auf Ihrem Konto, ob Ihr vorhandener Freibetrag (unter Umständen ist dieser bereits aufgrund vorhandener Unterhaltspflichten erhöht) ausreicht, um – neben Ihren anderen Einkünften – auch das zusätzlich eingegangene Weihnachtgeld zu schützen.

Wenn der Freibetrag nicht ausreichend ist, müssen Sie sofort beim Vollstreckungsgericht, bzw. bei einer Pfändung durch einen öffentlichen Gläubiger (z.B. Krankenkasse, Stadt, Finanzamt) bei deren Vollstreckungsstelle, einen Antrag stellen, dass das zusätzlich gezahlte Weihnachtsgeld gesondert geschützt und an Sie ausgezahlt werden kann.

Pfändung bei Ihrem Arbeitgeber

Sollte Ihr Lohn bzw. Ihr Gehalt gepfändet sein, müssen Sie nicht tätig werden. Ihr Arbeitgeber kennt die gesetzlichen Regelungen zur (teilweisen) Unpfändbarkeit des Weihnachtsgeldes und muss Ihnen die unpfändbaren Teile Ihres Weihnachtsgeldes auszahlen. Kontrollieren Sie aber auf jeden Fall Ihre Lohnbescheinigung, ob der Arbeitgeber dies auch getan hat.

Was bleibt Ihnen von Ihrem Weihnachtsgeld?

Die Regelungen zur (teilweisen) Unpfändbarkeit des Weihnachtsgeldes stehen in der Zivilprozessordnung (ZPO).

Nicht pfändbar ist ein Weihnachtsgeld, welches die Hälfte des aufgerundeten monatlichen Pfändungsfreibetrages nach § 850c Absatz 1 Nummer 3 ZPO in Verbindung mit § 850c Absatz 4 Nummer 1 ZPO nicht übersteigt.

Weihnachtsgeld ist daher 2025 bis zu einem Betrag in Höhe von 780 € nicht pfändbar.

Darüberhinausgehende Beträge unterliegen der Pfändung.

Haben Sie noch Fragen?

Unsere Berater und Beraterinnen erreichen Sie für Fragen montags und mittwochs zwischen 11 Uhr und 12 Uhr unter 0228-96 96 6 55 in der offenen Telefonsprechstunde oder online.

Musterbrief

Die Verbraucherzentrale hat für die Beantragung des zu schützenden Weihnachtsgeldes beim zuständigen Vollstreckungsgericht oder der Vollstreckungsabteilung der Behörde einen Musterbrief erstellt. Zu diesem gelangen Sie hier.