Pfändungsfreigrenzen beim Pfändungsschutzkonto (P-Konto) wurden erhöht
Seit dem 01.07.2026 gelten die folgende Freibeträge : Unterhaltspflicht für Freibetrag auf dem P-Konto in € 0 Personen 1.590,00 1 Person 2.187,42 2 Personen 2.520,25 3 Personen 2.853,08 4 Personen 3.185,91 5 Personen 3.518,74 Soweit bereits ein...Anhebung der Pfändungsfreigrenzen zum 01. Juli 2026
Schuldner*innen bleibt seit dem 01.07.2026 mehr von ihrem Einkommen. Das Bundesministerium der Justiz und Verbraucherschutz hatte beschlossen, die Pfändungsfreibeträge zu erhöhen. Die Pfändungsfreigrenzen sichern das Existenzminimum der Schuldner*innen und der...
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