News / Aktuelles
Nachzahlung von Sozialleistungen
NEU ist , dass die Schuldnerberatung nun auch Nachzahlungen von Sozialleistungen nach dem SGB II, SGB XII oder auch dem AsylbLG, sowie Nachzahlungen von Kindergeld und Kindergeldzuschlag bescheinigen darf. Es kann nur die tatsächliche Nachzahlung bescheinigt werden....
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