Bereits im Jahr 2023 verzeichneten wir einen zunehmenden Beratungs- und Hilfebedarf im Bereich des Zwangsvollstreckungsschutzes. Im Jahr 2024 hat sich diese Entwicklung weiter verschärft, wobei die Beratungen zum Thema Pfändungsschutz, insbesondere im Zusammenhang mit Kontopfändungen, um weitere 50 % gestiegen sind.
Kontopfändungen können für die Betroffenen existenzbedrohend sein, da sie den Zugriff auf ihr Konto erheblich einschränken oder vollständig verhindern. Dies bedeutet, dass Betroffene trotz Einkommen ihre Miete, Strom, Lebensmittel und andere lebensnotwendige Ausgaben nicht mehr begleichen können. Viele wissen nicht, dass sie in solchen Fällen einen Anspruch auf Schutz haben. Auch sind mögliche geschützte Freibeträge nicht automatisch eingerichtet. Diese Situation ist für viele Betroffene psychisch stark belastend. Sie haben Existenzangst und sehen oftmals keinen Ausweg aus dieser Krisensituation.
In unserer Beratung unterstützen wir Personen und Familien dabei, ihre Schutzmöglichkeiten zu erkennen und diese wahrzunehmen. Dadurch stellen wir sicher, dass sie weiterhin ihren existenziellen Verpflichtungen wie Miete, Strom und Lebenshaltungskosten nachkommen können.
Der deutliche Anstieg des Beratungsbedarfs im Bereich des Pfändungsschutzes ist für uns als Beratungsstelle ein alarmierendes Zeichen und lässt Handlungsbedarf erkennen. Zum einen erkennen wir, dass mehr Präventions- und Aufklärungsarbeit gebraucht wird, um eine solche Eskalation zu verhindern. Zum anderen erkennen wir, dass mehr Ressourcen im Bereich der Krisenberatung notwendig sind.
Mit Blick auf die Kommunalwahl und in Zeiten einer angespannten Haushaltslage wünschen wir uns, dass unsere Ratsuchenden weiterhin im Fokus bleiben, um diesem gesamtgesellschaftlichen Thema gerecht zu werden. 2024 stand erstmalig der Überschuldungsauslöser „Erkrankung, Sucht, Unfall“ an der Spitze im Ranking der Ursachen. Dies macht nochmal deutlich, dass Überschuldung jede Person betreffen kann.
Wir möchten an dieser Stelle unseren herzlichen Dank an alle Akteure aussprechen, die uns bei der Erfüllung unserer Arbeit unterstützen.
Akutberatung
Die Angebote der Akutberatung wurden im Jahr 2024 von 1.319 Ratsuchenden in Anspruch genommen. Die Akutberatung fand persönlich, telefonisch und online statt.
Intensivberatung
Zusätzlich zur Akutberatung im Rahmen der Sprechstunde kamen noch 343 neu aufgenommene Ratsuchende hinzu. Zusammen mit den in den Vorjahren begonnen Intensivberatungen, ergab sich eine Gesamtzahl von 846 Klient*innen, die 2024 intensiv beraten wurden. Zielsetzung der Intensivberatung ist insbesondere die Stabilisierung der persönlichen Lebenssituation der Menschen.
Die Beratungen sind erfolgreich beendet, wenn die Ratsuchenden in dauerhaft stabilen Verhältnissen leben. Hierzu gehört der Einsatz der (im Regelfall) neu erlernten Fähigkeiten im Umgang mit den eigenen Finanzmitteln, tragbare Vereinbarungen zum Ausgleich der bestehenden Forderungen (ggf. durch den Abschluss von außergerichtlichen Vergleichen) oder, sofern notwendig, die Einleitung eines Insolvenzverfahrens.
In 15 Fällen konnte die Beratung beendet werden, da eine außergerichtliche Einigung mit den Gläubigern erfolgte. In 151 Fällen wurde ein Insolvenzverfahren beantragt.
(Fach)Beratungen von anderen Dienststellen
In vielen Arbeitsgebieten der Sozialen Arbeit (ASH, Sozialberatung, etc.) werden Ratsuchende unserer Dienststelle zeitgleich zu unserem Beratungsangebot beraten. Häufig werden die Mitarbeitenden der ZSB telefonisch im Rahmen der kollegialen Fachberatung in Anspruch genommen. Ergänzend zur Fachberatung erscheint regelmäßig ein Newsletter, der über grundsätzliche Themen der Beratungsarbeit informiert (www.schuldnerberatung-bonn.de).