Probleme mit Pfändungsschutzkonten: Die Zentrale Schuldnerberatung fordert Politik zum Handeln auf
Trotz eindeutig geregelter gesetzlicher Vorgaben erleben viele verschuldete Menschen weiterhin große Schwierigkeiten mit ihren Pfändungsschutzkonten (P‑Konten). Kontoumwandlungen erfolgen verspätet, gesetzliche Freibeträge werden nicht rechtzeitig berücksichtigt, Guthaben bleiben blockiert. Das muss sich ändern, sagt die Zentrale Schuldnerberatung Bonn, in Trägerschaft von Caritas und Diakonie.
„Die Zentrale Schuldnerberatung Bonn fordert daher entschlossenes Handeln der Politik, um den Pfändungsschutz wirksam durchzusetzen“, sagt Stefanie Aumüller, Einrichtungsleiterin der Zentralen Schuldnerberatung. Sie stellt sich hinter eine Forderung der bundesweiten Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände (AG SBV). In ihrer Aktionswoche Schuldnerberatung vom 15. bis 19. Juni 2026 unter dem Motto „Wie komme ich an mein Geld? Wenn das P‑Konto zum Problemkonto wird“ macht sie auf anhaltende Missstände beim Pfändungsschutzkonto aufmerksam. Nach Angaben der AG SBV, der auch die Zentrale Schuldnerberatung Bonn angeschlossen ist, gibt es in Deutschland monatlich rund 300.000 bis 350.000 Kontopfändungen.
„‚Wie komme ich an mein Geld?‘ – diese Frage hören die Mitarbeitenden in der Schuldnerberatung regelmäßig“, sagt Stefanie Aumüller. „Wenn Banken gesetzliche Regelungen nicht korrekt umsetzen, kann das existenzielle Folgen haben: Mieten werden nicht bezahlt, Energieabschläge nicht abgebucht, der Lebensunterhalt ist nicht gesichert. Das P‑Konto muss den Schutz bieten, den das Gesetz vorsieht“, so Stefanie Aumüller.
Stefanie Aumüller erläutert: „Das Pfändungsschutzkonto schützt automatisch einen gesetzlich festgelegten monatlichen Freibetrag. Für Menschen mit Unterhaltspflichten oder besonderen Lebenslagen können erhöhte Freibeträge gelten.“ In der Praxis frieren Banken bei einer Kontopfändung das Guthaben auf dem Girokonto zunächst ein. „Betroffene müssen dann aktiv die Umwandlung in ein P‑Konto beantragen. Ohne schnelle und korrekte Unterstützung durch Kreditinstitute, Schuldnerberatungsstellen oder Behörden steht zeitweise kein Geld für Miete, Energie, Lebensmittel oder Medikamente zur Verfügung“, so Stefanie Aumüller. Die AG SBV kritisiert zudem rechtliche Unklarheiten, etwa beim Pfändungsschutz bestimmter Sozialleistungen wie Wohngeld oder Unterhaltsvorschuss. „Diese führen häufig zu Zuständigkeitsstreitigkeiten, Verzögerungen und zusätzlicher Belastung für Betroffene“, sagt Stefanie Aumüller.
„Der Gesetzgeber muss den staatlichen Schutz des P‑Kontos als soziales Sicherungsinstrument endlich wirksam gewährleisten“, fordert Stefanie Aumüller. Nötig seien klare Standards für Banken, barrierearm erreichbare Ansprechstellen, geschultes Personal sowie konsequente Sanktionen bei Rechtsverstößen.
Um Menschen zu informieren, gibt die Zentrale Schuldnerberatung Bonn auf den Social-Media-Kanälen (Facebook und Instagram) des Diakonischen Werkes Bonn und Region und dem Caritasverband der Stadt Bonn e.V. in dieser Woche hilfreiche Tipps im Umgang mit Kontopfändungen. Folgen Sie den Kanälen deshalb gern in der Woche vom 15. – 19. Juni für mehr Informationen.