Im Jahr 2025 ist die Überschuldungsquote in Deutschland erstmals seit 2018 wieder gestiegen und liegt nun bei 8,16 %. Der SchuldnerAtlas 2025 der Creditreform beschreibt sehr treffend, was viele Fachleute aus der Praxis bereits seit Jahren befürchten: Nach einer langen Phase unterschiedlicher Krisen sind die finanziellen Puffer vieler Menschen aufgebraucht. Zunehmend geraten dabei auch Personen in finanzielle Schwierigkeiten, die bislang als wirtschaftlich stabil galten.[1]
Auch vor Bonn macht dieser Negativtrend keinen Halt. Hier ist die Überschuldungsquote von 7,04% auf 7,23 % gestiegen. Doch hinter dieser scheinbar abstrakten Zahl verbirgt sich weit mehr als eine bloße Statistik. Um die Dimension greifbarer zu machen, möchten wir diese Zahlen in konkrete Bilder übersetzen: Eine Straßenbahn der SWB Bonn bietet Platz für etwa 180 Fahrgäste. Fährt eine voll besetzte Bahn an uns vorbei, stehen darin durchschnittlich 13 Menschen, die aktuell mit der Angst vor einer Pfändung leben. Oder nehmen wir eine Schulklasse mit 35 Schüler*innen: Vorsichtig geschätzt kennen mindestens zwei von ihnen die Situation, dass ein Gerichtsvollzieher vor der Tür steht und ein Elternteil besucht. Nun wird deutlich, dass es sich bei der Überschuldungsquote nicht einfach um eine abstrakte Kennzahl handelt – sondern um eine Realität, die viele Gesichter hat.
In unserer Beratungsstelle sehen wir täglich die Bedeutung von Überschuldung für Menschen. Oftmals schildern Klienten, dass die Situation hoch belastend ist und sie unter enormen Druck stehen. Sie beschreiben Isolation und Rückzug aus ihrem sozialen Umfeld. Sie beschreiben Gefühle von Existenzangst und Hilflosigkeit.
Die Schuldnerberatung ist hier eine wichtige Stütze für die Ratsuchenden. Wir leisten erste Hilfe im Rahmen des Schuldnerschutzes und helfen Ratsuchenden bei der Sicherung ihres Existenzminimums. Durch Informationsvermittlung nehmen wir Ängste, wir zeigen Handlungsoptionen auf und unterstützen bei der Regulierung der Überschuldung.
Wir möchten an dieser Stelle unseren herzlichen Dank an alle Akteure aussprechen, die uns bei der Erfüllung unserer Arbeit unterstützen. Hierzu zählen insbesondere unsere Kooperationspartner aus Verwaltung, sozialen Einrichtungen und Beratungsnetzwerken, die durch ihre Zusammenarbeit und ihr Engagement einen wichtigen Beitrag zur erfolgreichen Schuldnerberatung leisten.
Akutberatung
Die Angebote der Akutberatung wurden im Jahr 2025 von 1.175 Ratsuchenden in Anspruch genommen. Die Akutberatung fand persönlich, telefonisch und online statt.
Intensivberatung
Zusätzlich zur Akutberatung im Rahmen der Sprechstunde kamen noch 287 neu aufgenommene Ratsuchende hinzu. Zusammen mit den in den Vorjahren begonnen Intensivberatungen, ergab sich eine Gesamtzahl von 696 Klient*innen, die 2024 intensiv beraten wurden. Zielsetzung der Intensivberatung ist insbesondere die Stabilisierung der persönlichen Lebenssituation der Menschen.
Die Beratungen sind erfolgreich beendet, wenn die Ratsuchenden in dauerhaft stabilen Verhältnissen leben. Hierzu gehört der Einsatz der (im Regelfall) neu erlernten Fähigkeiten im Umgang mit den eigenen Finanzmitteln, tragbare Vereinbarungen zum Ausgleich der bestehenden Forderungen (ggf. durch den Abschluss von außergerichtlichen Vergleichen) oder, sofern notwendig, die Einleitung eines Insolvenzverfahrens.
In 5 Fällen konnte die Beratung beendet werden, da eine außergerichtliche Einigung mit den Gläubigern erfolgte. In 142 Fällen wurde ein Insolvenzverfahren beantragt.

(Fach)Beratungen von anderen Dienststellen
In vielen Arbeitsgebieten der Sozialen Arbeit (ASH, Sozialberatung, etc.) werden Ratsuchende unserer Dienststelle zeitgleich zu unserem Beratungsangebot beraten. Häufig werden die Mitarbeitenden der Zentralen Schuldnerberatung telefonisch im Rahmen der kollegialen Fachberatung in Anspruch genommen. Ergänzend zur Fachberatung erscheint regelmäßig ein Newsletter, der über grundsätzliche Themen der Beratungsarbeit informiert (www.schuldnerberatung-bonn.de).

Ausblick
Am 18.10.2023 beschloss das Europäische Parlament die EU-Verbraucherkreditrichtlinie. Diese Richtlinie sollte bis zum 20.11.2025 in allen EU-Ländern umgesetzt werden. Die Richtlinie regelt neben Schutzregelungen für Verbraucher*innen bei Kreditvergabe u.a. auch das Recht auf Schuldnerberatung. Letzteres soll in Deutschland im Rahmen des Schuldnerberatungsdienstegesetz (SchBerDG) umgesetzt werden. Das Gesetz wurde am 14.11.2025 seitens des Bundestages beschlossen. Über dieses Gesetz muss nun noch der Bundesrat entscheiden. Ob dem Gesetz in dieser Form zugestimmt wird, ist aktuell umstritten. Die Schuldnerberatungs-Szene blickt jedoch gespannt auf das Jahr 2026.
[1] SchuldnerAtlas 2025 Creditreform